Begriff | Definition |
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Klostervogt | Der Klostervogt ist der Gerichtshalter auf einem Klostergut, zudem hat er die weltlichen Interessen des betreffenden Klosters zu wahren und dasselbe bei der weltlichen Obrigkeit zu vertreten. |
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Klostervogt | Der Klostervogt ist der Gerichtshalter auf einem Klostergut, zudem hat er die weltlichen Interessen des betreffenden Klosters zu wahren und dasselbe bei der weltlichen Obrigkeit zu vertreten. |