Begriff | Definition |
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Fehde | 1) Die Fehde war eine zwischen Rittern oder auch Landesherren geführte kriegerische Auseinandersetzung, um Rechtsansprüche durchzusetzen. Sie konnte neben anderem auch durch eine Sühne beigelegt werden. 2) Die Fehde war eine Form der gerichtlichen Auseinandnersetzung, denn wer im Mittelalter vor Gericht Recht zugesprochen kam, konnte sich auf keine "Staatsanwaltschaft" oder "Polizei" stützen, die seinem Rechtsanspruch Geltung verschaffte. Weigerte sich der Verurteilte, dem Recht Folge zu leisten, lief er unter bestimmten Bedingungen Gefahr, in eine Fehde verwickelt zu werden. |