Begriff Definition
Urfehde
  1. Die Urfehde ist ein eidlich gelobter Verzicht auf Rache für erlittene Feindschaft.
  2. Eine Urfehde wurde eine freigesprochenen Angeklagten zu dem Zwecke aufgebunden, damit er an seinem Ankläger keine Rache übe.
  3. Als die Tortur aufkam, mussten häufig unschuldig befundene Torquierte dem Gerichte selbst eine Urfehde schwören, dass sie sich wegen der Marter nicht rächen wollten.
  4. Urfehde nannte man auch den Eid, welchen ein aus einem Gerichtsbezirk Verbannter dahin schwören musste, dass er während der Dauer der Verbannung ohne Erlaubnis des Niedergerichts bzw. Landgerichts weder zurückkehren, noch sich wegen dieser Strafe und der überstandenen Gefangenschaft rächen wolle.