Begriff Definition
Hofammann

Der Hofammann war ein weltlicher Beamter des Klosters St. Johann, der dem Prior und Statthalter zwar untergeben aber dennoch als «rechte Hand» zur Seite stand.
Als Niedergerichtsschreiber der vier Gerichte, Sidwald (Thurtal), zum Wasser (Nesslau), St. Johann und zum Wildenhaus (Wildhaus) war er dem Landvogt und dem Landschreiber unterstellt.
Seine klösterlichen Aufgaben waren unter anderem die Erfassung von Handänderungen von Klostergütern sowie der Einzug offener Schulden oder Zinsen. Zudem musste er gleichzeitig die Verwaltung um- und ausbauen, als Hauptmann die Militärreform vorantreiben und die Rekatholisierung im Obertoggenburg fördern.

Das Amts- und Wohnhaus stand in Nesslau.