Begriff | Definition |
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Gewandfall | Der Gewandfall war eine beim Tod von Eigenleuten fällige Naturalabgabe an das Kloster, der bis ins 16. Jahrhundert nachweisbar ist und musste von den Erben beglichen werden. Der Gewandfall war eine Sachleistung, etwa das beste Stück Vieh, das beste Gewand, die Waffen des Mannes usw.. Verschiedentlich wurde die Sachleistung durch eine Geldabgabe ersetzt. |